Institut für Menschenrechte zu den neuen globalen Zielen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat Empfehlungen vorgelegt, wie die Menschenrechte im Prozess der Erarbeitung der neuen globalen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele (SDG) gestärkt werden können. Nach Ansicht des Instituts besteht weitgehende Einigkeit, dass die 17 Ziele, die die Offene Arbeitsgruppe der UN-Generalversammlung (OWG/SDG) vorgeschlagen hat, Grundlage der neuen Agenda sein sollen.
„Die große Stärke der jetzt vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsziele liegt darin, dass sie für alle Länder gleichermaßen, und damit auch für Deutschland gelten werden“, betonte Dr. Claudia Mahler, Autorin der Empfehlungen vom DIMR. Deutschland habe somit die Chance, die nationale Nachhaltigkeitsstrategie in Politikfeldern wie Armut, Bildung und Beschäftigung auszubauen und diese an menschenrechtliche Vorgaben anzupassen.
Julia Kercher (DIMR), ebenfalls Autorin fügt hinzu: „Es ist daher zu begrüßen, dass Deutschland in den UN-Verhandlungen für einen effektiven Rechenschaftsmechanismus auf mehreren Ebnen eintritt, allerdings muss hier die Beteiligung der Zivilgesellschaft sichergestellt werden. Zudem sollte sich Deutschland international dafür einsetzen, dass Indikatoren für die Messung der Ziele nicht hinter bereits vereinbarte Menschenrechtsstandards zurückfallen“, so Kercher.
Das DIMR empfiehlt den bei den Verhandlungen federführenden Entwicklungs- und Umweltministerien (BMZ/BMUB) sich dafür einzusetzen, dass in der Präambel beziehungsweise der Deklaration der Post-2015-Agenda die systematische Ausrichtung der SDG-Agenda und ihrer Umsetzung an den Menschenrechten festgeschrieben wird. Auch die Entwicklung globaler Indikatoren zur Messung der Zielerreichung müsse mithilfe von Menschenrechtsexpertinnen und -experten aus dem UN-System und der Zivilgesellschaft systematisch an den Menschenrechten orientiert werden. Ein notwendiger effektiver Rechenschaftsmechanismus zur Umsetzung der Ziele, sollte auf den Erfahrungen des Länderüberprüfungsverfahrens (UPR) des UN-Menschenrechtsrats aufbauen.
Die Anpassung der deutschen nationalen Nachhaltigkeitsstrategie an die SDG müsse, so das DIMR, in einem transparenten und partizipativen Verfahren durchgeführt werde, um realistische, aber ambitionierte Ziele für Deutschland zu formulieren und um besonders schutzbedürftige und marginalisierte Gruppen zu identifizieren. Die Bundesregierung sollte darüber hinaus für die nationale Überprüfung der Umsetzung der SDG im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ein effektives, transparentes und partizipatives Monitoringsystem entwickeln, bei dem die Beteiligung der Zivilgesellschaft institutionell verankert werden muss.
Quelle: Projekt "Deine Stimme gegen Armut - Entwicklung braucht Beteiligung"